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FC Bayern München: Kreuzbandriss bei Alphonso Davies – wer zahlt jetzt sein Gehalt?
- Aktualisiert: 28.03.2025
- 17:02 Uhr
- ran.de
Alphonso Davies hat sich im Einsatz für die kanadische Nationalmannschaft schwer verletzt. Für seinen Arbeitgeber FC Bayern München stellen sich nun einige vertragsrechtliche Fragen.
Für den FC Bayern München gab es in der zurückliegenden Länderspiel-Pause gleich mehrere Rückschläge. Sowohl Alphonso Davies als auch Dayot Upamecano haben sich bei ihren Nationalmannschaften verletzt.
Vor allem der Kreuzbandriss von Davies schockt die Verantwortlichen an der Säbener Straße, denn damit ist für den kanadischen Linksverteidiger die Saison definitiv beendet. Auch für die FIFA Klub-WM im Sommer 2025 in den USA wird der 24-Jährige nicht zur Verfügung stehen.
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Während der sportliche Verlust des Leistungsträgers für die Münchner wohl nur schwer zu kompensieren sein wird, haben die Münchner zumindest in finanzieller Hinsicht Anspruch auf eine Entschädigung.
Da sich Davies bei der Nationalmannschaft verletzt hat, können die Münchner aufgrund des sogenannten "Club Protection Programme" Ansprüche gegenüber dem Weltverband FIFA geltend machen.
Das Wichtigste zur Bundesliga in Kürze
Die Entschädigungszahlung wird auf Basis des Gehalts des jeweiligen Spielers bei seinem Klub berechnet. Medienberichten zufolge soll Davies in München nach seiner kürzlichen Vertragsverlängerung bis zum Sommer 2030 ein kolportiertes Jahresgehalt von 15 Millionen Euro kassieren. Grundlage für die Entschädigungsberechnung ist hierbei ausschließlich das Grundgehalt ohne mögliche Bonuszahlungen oder andere Vergütungen.
Allerdings gibt es im Rahmen des FIFA-Programmes auch eine Höchstgrenze im Hinblick auf die Entschädigungszahlungen, diese liegt bei 7,5 Millionen Euro. Zudem ist der Anspruch der Klubs auch zeitlich begrenzt, geht maximal über ein Jahr, in dem die FIFA einen Teil des Gehalts eines langzeitverletzten Spielers teilweise übernimmt.
Alphonso Davies: Übernimmt die Versicherung das Gehalt?
Für Klubs besteht - wie bei einem normalen Unternehmen - eine Pflicht zur Lohnfortzahlung über die festgelegte Frist von sechs Wochen, sofern in den Spielerverträgen nicht individuell andere Regelungen getroffen wurden.
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Anschließend übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung, allerdings nur bis zur Höchstgrenze von 6.400 Euro monatlich. Da diese Höchstgrenze vor allem bei Topspielern oftmals weit unter dem vollständigen Gehalt liegt, sind zahlreiche Fußballprofis zusätzlich privat versichert. In dem Fall erhalten verletzte Spieler während ihres Ausfalls einen festgelegten Tagessatz zusätzlich zum Geld durch die gesetzliche Unfallversicherung.