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Hartes Urteil für den Böllerwerfer

Böllerwurf-Prozess: Hoffenheim-Fan muss ins Gefängnis

  • Veröffentlicht: 22.04.2024
  • 17:25 Uhr
  • ran
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Im November kam es in Augsburg zu einem heftigen Böllerwurf. Nun steht das Urteil für den Täter fest.

Zwölf Menschen wurde im November des vergangenen Jahres durch einen Böllerwurf im Rahmen der Bundesliga-Partie zwischen dem FC Augsburg und der TSG Hoffenheim (1:1) verletzt, darunter auch Kinder.

Der Täter wurde bereits kurze Zeit nach dem Vorfall als 28 Jahre alter Hoffenheim-Fan identifiziert. Rund fünf Monate später wurde ein Urteil gegen den Täter gesprochen.

Der TSG-Anhänger muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der genutzte Böller ist in Deutschland nicht zugelassen.

Wie der Vorsitzende Richter Christoph Kern im Urteil betonte, sei es kein normaler Stadion-Pyrotechnik-Fall gewesen. Es gehe vielmehr um einen "massiven Sprengstoffvorfall", der 26.000 Menschen in der Augsburger WWK Arena in Terrorangst versetzt habe.

Einem Opfer soll der Knall besonders geschadet haben, es ist die Rede davon, dass die Person ihr Leben lang an Tinnitus leiden wird. Dieser Person hatte der Täter bereits Schmerzensgeld gezahlt.

Der 28-Jährige hatte sich im Rahmen der Verhandlungen auch mehrfach entschuldigt und ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

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Das Wichtigste in Kürze

Neben dem Hauptangeklagten standen drei Bekannte des Täters vor Gericht. Sie sollen ihn zum Wurf angestachelt oder ihn bei der Tatbegehung unterstützt haben.

Die drei Bekannten erhielten Haftstrafen aufgrund von Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

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