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Wintersport Eishockey

Fall Glemser: Experte sieht "keine Konsequenzen für den Sport"

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© Imago/Michael Gohl/SID/MichaelxGohl

Der schwer verunglückte Eishockeyspieler Mike Glemser zieht am Donnerstag gegen einen Gegenspieler vor Gericht, hat dabei jedoch wohl nur geringe Erfolgsaussichten. "Es ist menschlich eine ganz schwierige Situation - aber rechtlich sehe ich da keinen Anspruch", sagte Paul Lambertz, Fachanwalt für Sportrecht, im Gespräch mit dem Sport-Informations-Dienst (SID) vor der Verhandlung.

Glemser war vor zwei Jahren beim Spiel seiner Starbulls Rosenheim gegen den SC Riessersee in der Oberliga nach einem Check folgenschwer in die Bande gestürzt. Er brach sich mehrere Wirbel, ist seither Querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen. Seine Klage wird nun vor dem Arbeitsgerichts Weilheim verhandelt. Glemser fordert von seinem damaligen Gegenspieler insgesamt 820.000 Euro.

Vor der Verhandlung wurde spekuliert, welche Folgen ein Urteil für den Sport haben könnte und ob bei einem Schuldspruch künftig Klagen gefoulter Spieler zum Regelfall werden könnten. Lambertz ordnete ein: "Ich denke nicht, dass am Ende die Klage erfolgreich sein wird. Denn, so unfassbar tragisch der Unfall für Herrn Glemser ist, kann ich keine unerlaubte Handlung im Sinne der Rechtsordnung erkennen, die seinen Anspruch stützen würde. Ich sehe daher auch keine weitreichenden Konsequenzen für den Sport."

Vor allem das Foul, das zu der Verletzung führte, schürt beim Experten Zweifel an der ausreichenden Begründung der Klage. "Ob es sich um einen Check gegen die Bande und damit einen Regelverstoß handelt, muss das Arbeitsgericht entscheiden. Ich sehe aber keine Wehrlosigkeit", meinte Lambertz. Denn die Regeln sollten "den Spieler schützen, wenn er sich nicht auf den Check vorbereiten kann", was in dem Fall augenscheinlich nicht zutreffe.

Als mögliches Gegenbeispiel führte der Jurist ein grobes Foul im Fußball an, etwa einen Sprung mit offener Sohle auf Kniehöhe des Gegenspielers. "Das wäre so ein krasser Verstoß, bei dem ich sagen würde, das könnte zu einem Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch führen".

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