1. FC Magdeburg: Geldstrafe und Teilausschluss auf Bewährung
- Aktualisiert: 09.02.2016
- 12:30 Uhr
- SID
Drittligist 1. FC Magdeburg ist vom Sportgericht des DFB mit einer Geldstrafe und einem Teilausschluss der Fans auf Bewährung belegt worden.
Magdeburg - Drittligist 1. FC Magdeburg ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe und einem Teilausschluss der Fans auf Bewährung belegt worden. Der Klub muss wegen des unsportlichen Verhaltens einiger Fans in vier Fällen 40.000 Euro Strafe zahlen, zudem muss er bei einem Ligaspiel die Nordtribüne schließen, sollte es in den kommenden zehn Monaten zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommen.
Von der Geldstrafe kann der Verein die Hälfte für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, wie der DFB mitteilte. Dies müsse er dem Verband bis zum 31. Juli nachweisen.
Magdeburg kann Verhandlung beantragen
Bestraft wurden die Vorkommnisse in den Ligaspielen am 24. Oktober 2015 beim SV Wehen Wiesbaden (Zünden von Pyrotechnik), am 31. Oktober 2015 bei Dynamo Dresden (Abfeuern von drei Leuchtraketen in Richtung der Dresdner Zuschauerbereiche), am 21. November 2015 bei der SG Sonnenhof Großaspach (Ausschreitungen mit Ordnungskräften, Werfen von Gegenständen aufs Spielfeld) und am 19. Dezember 2015 gegen den FSV Mainz 05 II (Zünden von Pyrotechnik)
Der Verein kann gegen das Urteil innerhalb von 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.