IFAB-Regeln: Videobeweis-Fehlentscheidung ohne Einfluss auf Spielwertung
- Aktualisiert: 18.09.2017
- 11:26 Uhr
- SID
Ein Kölner Einspruch gegen die Spielwertung des Duells bei Dortmund könnte aufgrund der Regularien für die Videobeweistestphase kaum Erfolg haben.
Frankfurt/Main - Ein Kölner Einspruch gegen die Spielwertung des Bundesliga-Duells bei Borussia Dortmund (0:5) könnte schon aufgrund der Regularien für die Testphase des Videobeweises wenig Aussicht auf Erfolg haben. Im Protokoll des International Football Association Board (IFAB) wird ausgeschlossen, dass Fehlentscheidungen des Video-Schiedsrichter-Assistenten (VSA) Einfluss auf die Spielwertung haben können.
"Ein Spiel ist nicht ungültig aufgrund von Fehlfunktion(en) der VSA-Technologie, falscher Entscheidungen, die den VSA betreffen oder der Entscheidung, einen Vorfall nicht zu prüfen, oder der Prüfung einer nicht prüfbaren Situation", steht auf Seite neun des Protokolls, das für alle Teilnehmer der Testphase bindend ist. Der VSA sei ein "Spieloffizieller".
Kölner Reaktion wird abgewartet
In Dortmund hatte Kölns Torhüter Timo Horn den Ball unmittelbar vor dem Treffer zum 0:2 für den BVB nach einer Flanke fallen gelassen. BVB-Innenverteidiger Sokratis schob aus kurzer Distanz ein (45.+2). Schiedsrichter Patrick Ittrich entschied zunächst auf Foul, dann gab er das Tor jedoch nach Rücksprache mit dem Video-Assistenten.
Der Kritikpunkt der Kölner: Sokratis habe Dominique Heintz in Horn hinein geschoben. Zudem sei Ittrichs Pfiff erfolgt, bevor der Ball im Tor war, was die TV-Bilder auch belegen.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) wird nun den offiziellen Eingang eines möglichen FC-Protests abwarten. Im Anschluss würde Ittrich zu einer Stellungnahme aufgefordert, in der er seine Wahrnehmung der fraglichen Szene darstellen würde.
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