FC Bayern München
Manuel Neuer vom FC Bayern München beim Skifahren verletzt: Risiko-Sportarten werden vertraglich geregelt
- Aktualisiert: 10.12.2022
- 20:16 Uhr
- ran.de
Für Manuel Neuer ist die Saison nach einem beim Skifahren zugezogenen Unterschenkelbruch beendet. Eine große Frage: Hätte der Nationalkeeper überhaupt Skifahren gehen dürfen? Und wer bezahlt ihn jetzt wie lange?
München – Die Nachricht ist für den FC Bayern München und seine Fans ein Schock: Manuel Neuer hat sich beim Skitourengehen einen Unterschenkelbruch zugezogen. Die Saison ist für ihn beendet.
Was sich in dem Zusammenhang sofort viele Anhänger fragen: Warum darf ein Fußball-Profi während seiner aktiven Karriere eine Risiko-Sportart wie Skifahren ausüben? Ist das nicht vertraglich verboten?
Früher war Skifahren vertraglich ausgeschlossen
Nach ran-Informationen war es früher tatsächlich so, dass eine Sportart wie Skifahren generell per Vertragsklausel ausgeschlossen war. Inzwischen ist es allerdings Verhandlungssache. Heißt: Es kann durchaus schriftlich festgelegt sein, dass es nicht mehr ausgeschlossen ist und der Profi in seiner Freizeit Skifahren darf.
Was ebenso möglich ist: Der Arbeitgeber muss bestimmte Aktivitäten jedes Mal "freigeben". Wie "BILD" berichtet, sei es Spielern des Rekordmeisters nicht erlaubt, gefährliche Sportarten zu betreiben.
Wie es konkret zwischen Neuer und dem FC Bayern geregelt ist, ist allerdings nicht bekannt. Auf Anfrage von ran teilte der Verein mit, dass man sich grundsätzlich nicht zu Vertragsdetails äußere.
Michael Ballack bestätigt indes, dass es zu seiner Zeit beim FC Bayern entsprechende Reglungen bei einigen Profis gab. "Manche Spieler beim FC Bayern hatten das auch im Vertrag drin", sagte der Vizeweltmeister von 2002 bei "MagentaTV". Er selbst sei gerne Ski gefahren, "aber man muss damit verantwortlich umgehen". Die Verletzung bei Neuer sei "einfach Pech", so Ballack weiter.
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Lohnfortzahlung von sechs Wochen bis sechs Monaten
Gegenstand des Vertrags zwischen Profi und Klub ist immer auch die Lohnfortzahlung, die mindestens sechs Wochen beträgt. Nach ran-Informationen gibt es beim FC Bayern München aber auch individuelle Regelungen, die einzelnen Spielern bis zu sechs Monate Gehaltsfortzahlung zusichert.
Nach der vertraglichen Lohnfortzahlung greift dann im Normalfall eine Versicherung des Spielers, um den monetären Ausfall abzufangen.
Was im aktuellen Fall offen ist: Welche Vereinbarung für Risiko-Sportarten und explizit für das Skifahren bestehen zwischen Manuel Neuer und dem FC Bayern? Und warum geht man unabhängig von der vertraglichen Situation kurz nach einer Schultereckgelenksverletzung ein solches Risiko ein?
Öffentlich ist darüber bisher nichts bekannt.