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Phantom-Tor: Steiner fragt nach "Unerträglichkeit"

  • Aktualisiert: 21.10.2013
  • 12:39 Uhr
  • SID
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© SID-PIXATHLON

Der frühere Verfassungsrichter Udo Steiner hat in der Diskussion um das weitere Vorgehen nach dem Phantom-Tor von Sinsheim den Begriff der "Unerträglichkeit" eingeführt.

Frankfurt/Main - Der frühere Verfassungsrichter Udo Steiner hat in der Diskussion um das weitere Vorgehen nach dem Phantom-Tor von Sinsheim den Begriff der "Unerträglichkeit" eingeführt. "Man müsste sich fragen, ob ein Fall von Unerträglichkeit gegeben ist", sagte der Vorsitzende des Schiedsgerichts der Fußball-Bundesligen, bei dem der Fall in der letzten Instanz landen könnte, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Steiner beruft sich auf das Buch des früheren DFB-Chefanklägers Horst Hilpert ("Die Geschichte des Sportrechts"). Darin schreibt Hilpert, dass von der Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters in Ausnahmefällen abgewichen werden kann, wenn diese Entscheidung "unerträglich" sei und das Fair-Play-Prinzip die Korrektur des Fehlers dringend gebiete.

Der Leverkusener Stefan Kießling hatte den Ball beim Punktspiel zwischen Hoffenheim und Bayer Leverkusen (1:2) in der 70. Minute neben den Pfosten geköpft, durch ein Loch im Netz landete der Ball aber dennoch im Tor. Das komplette Schiedsrichter-Gespann um Felix Brych (München) übersah dies und gab den Treffer, der keiner war.

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