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Fußball

Frauen-Bundesliga: Schiri-Patzer! Leverkusen legt Berufung gegen Neuansetzung ein

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Das DFB-Sportgericht gibt dem Einspruch des SC Freiburg statt. Die Partie gegen Bayer Leverkusen muss wegen eines Fehlers der Schiedsrichterin wiederholt werden. Doch der Klub vom Rhein geht gegen das Urteil vor.

Das Spiel der Frauenfußball-Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und Bayer Leverkusen muss wiederholt werden. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gab dem Einspruch der Breisgauerinnen gegen die Wertung der Partie vom ersten Spieltag (2:3) statt.

Doch damit will sich der Klub vom Rhein nicht anfreunden. Die Leverkusener legten Einspruch gegen die Neuansetzung an. Einen Tag nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts, die Wertung der Begegnung aufzuheben, ging der Klub fristgerecht in Berufung. Das Sportgericht wird nun über das weitere Prozedere entscheiden.

Auslöser des Verfahrens ist ein Elfmeter in der 88. Minute. Die Leverkusenerin Kristin Kögel hatte diesen im ersten Versuch über das Tor geschossen. Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) ließ den Strafstoß wiederholen, weil sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung von der Torlinie bewegt hatte. Laut dem Urteil des Sportgerichts war diese Entscheidung, die zum 3:2-Endstand führte, aber falsch.

"Der Strafstoß wurde über das Tor geschossen. Die Schiedsrichterin erhielt jedoch von Ihrer Assistentin das Signal, dass sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung des Strafstoßes von der Torlinie bewegt habe und entschied daraufhin, dass der Strafstoß wiederholt werden müsse. Der erneute Strafstoß wurde zum 2:3-Endstand verwandelt", schrieb der DFB.

"Nach Fußball-Regel 14 Ziffer 2 ist, wenn die Torhüterin bei der Ausführung des Strafstoßes ein Vergehen begeht und der Ball - wie vorliegend - das Tor verfehlt, der Strafstoß nur dann zu wiederholen, 'wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat'. Nach Überzeugung des Sportgerichtes wurde in dem vorliegenden Fall diese Regel missachtet", hieß es.

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