Nach dem Ausschluss von Dortmunder Fans
DFB: Kollektivstrafen weiterhin möglich - aber "das letzte Mittel"
- Aktualisiert: 03.03.2020
- 14:45 Uhr
- SID
Für den DFB-Vizepräsidenten Rainer Koch bleiben Kollektivstrafen für Fans bei einem Fehlverhalten weiter eine mögliche Art der Sanktionierung.
Frankfurt/Main - Für den DFB-Vizepräsidenten Rainer Koch bleiben Kollektivstrafen für Fans bei einem Fehlverhalten weiter eine mögliche Art der Sanktionierung.
Dies sei zwar "das letzte Mittel", sagte Koch im Interview mit dem Portal "Legal Tribune Online", aber "es wurde immer klar kommuniziert, dass Zuschauerausschlüsse nicht gänzlich abgeschafft sind".
Am vergangenen Wochenende war es in mehreren Stadien der Fußball-Bundesliga zu Beleidigungen gegen Dietmar Hopp, den Mehrheitseigner der TSG Hoffenheim, gekommen. Auslöser war vermutlich ein Urteil das DFB-Sportgerichts, das Fans von Borussia Dortmund wegen wiederholter Schmähungen für zwei Spielzeiten von den BVB-Partien in Sinsheim ausschloss.
"Es muss jetzt das Ziel sein, weitere Eskalationen zu verhindern. Dafür muss im Dialog aufeinanderzugegangen werden", sagte Koch, der Unmutsbekundungen in Richtung der Verbände durchaus dulden würde: "DFB und DFL müssen klar kommunizieren, dass einerseits Kritik, auch harte Kritik an Vereinen und Verbänden von diesen hinzunehmen und deshalb auch nicht verboten ist, dass andererseits aber eine rote Linie überschritten wird, wenn einzelne Personen in menschenverachtender Weise verunglimpft oder beleidigt werden."
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