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Ex-Nationaltorwart vor Gericht

Jens Lehmann "schwört" auf seine Kinder: Urteil im Alkoholfahrt-Prozess ist da

  • Aktualisiert: 04.04.2025
  • 12:55 Uhr
  • ran

Im Prozess um eine Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest kassiert Jens Lehmann eine Geldstrafe. Und kommt damit wohl glimpflich davon.

Unter der Woche stand Jens Lehmann in München vor Gericht. Der einstige Nationaltorwart musste sich vor dem Amtsgericht wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt verantworten, die ihm die Staatsanwaltschaft um Veronika Rabl vorwarf.

Am Donnerstag folgte das Urteil durch Richterin Alexandra Möhring: "Es sieht nur nach einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit und keiner Straftat aus."

Für Lehmann bedeutet dies eine Strafe in Höhe von 1000 Euro und einen Entzug des Führerscheins für einen Monat. Letzteres hatte Lehmann bereits verbucht, als ihm die Polizei den Lappen am Tag des Vorfalls abnahm.

Ereignet hatte sich die Ordnungswidrigkeit am 23. September des vergangenen Jahres, als der 55-jährige Lehmann nach einem Besuch auf dem Oktoberfest mit seinem Auto nach Hause fuhr.

Die Polizei hatte den Ex-DFB-Keeper in seinem geliehenen Audi S3 gegen 1:30 Uhr nachts beim Überqueren einer durchgezogenen Linie eines Parkstreifens angehalten.

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Jens Lehmann trank "zwei Maß und ein Saures"

Lehmann begründete: "Ich hatte starken Harndrang und geschaut, wo ich parken kann." Ab 17:30 Uhr soll er laut "Bild" auf der Wiesn im Schützenfestzelt gefeiert haben. Laut eigenen Aussagen trank Lehmann "zwei Maß und ein Saures" - also Bier mit Wasser.

"Ich bin gefahren, weil ich der Annahme war, dass ich fahren konnte", betont er: "Dahingehend habe ich einen Fehler gemacht, den ich auch bereue."

Als er von der Polizei angehalten wurde, stieg Lehmann laut Aussagen des einen Beamten "unaufgefordert aus und holte ein Kartenetui vom Rücksitz. Er konnte danach nicht zeigen, wo Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten sind.“ Er habe sich an der Heckklappe festgehalten, "was uns komisch vorkam". Zudem habe der 55-Jährige geschwankt, sich mehrfach gekrümmt und gehustet.

Lehmann beteuerte, dass er sich an der Heckklappe festgehalten habe, um so den Kofferraum öffnen zu können. Beim Pinkeln habe Lehmann dem Polizisten zufolge mehrmals gewürgt. Der 55-Jährige widersprach vor Gericht: "Ich würge nicht nach zweieinhalb Maß Bier." Er sage die Wahrheit, betonte er: "Ich schwöre auf meine Kinder."

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Jens Lehmann hatte 0,72 Promille

Zu einem Alkoholtest kam es vor Ort nicht - dieser scheiterte laut "Bild"-Bericht mehrfach. In der Rechtsmedizin forderte Lehmann einen "richtigen Arzt" - und das, obwohl eine Ärztin anwesend war.

"Da saß eine Ärztin, also das hat sie zumindest gesagt", meinte Lehmann, der laut Aussage der Polizei behauptete, es brauche keine Blutabnahme, da er nicht gefahren sei.

Im zweiten Versuch klappte der Bluttest bei Lehmann. Das Ergebnis: 0,72 Promille. Dabei hatte Lehmann beim ersten Versuch der Ärztin, die Nadel anzusetzen, den Arm weggezogen. "Ich will erst sehen, dass die Kanüle desinfiziert ist", begründete er laut polizeilichen Angaben. Die Ärztin sagte vor Gericht, dass diese steril aus der Verpackung kommen.

Dass Lehmann bei der Polizeikontrolle von der Rolle schien, wurde von einer Gutachterin vor Gericht nicht auf den Rausch begründet: "Die gekrümmte Haltung und das Würgen können auf Lehmanns Husten zurückzuführen sein und nicht auf die Alkoholisierung."

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