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Jose Maria Marin: Brasiliens Ex-Boss wird in USA ausgeliefert

  • Aktualisiert: 28.10.2015
  • 14:59 Uhr
  • SID
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Nach dem früheren CONCACAF-Chef Jeffrey Webb hat nun auch Jose Maria Marin seiner Auslieferung an die USA eingewilligt.

Bern - Nach dem früheren CONCACAF-Chef Jeffrey Webb (Kaymaninseln) hat nun auch Jose Maria Marin, ehemaliger Präsident des brasilianischen Fußball-Verbandes CBF, seiner Auslieferung an die USA eingewilligt. Dies teilte das Schweizer Bundesamt für Justiz (BJ) am Dienstag mit. Über den Zeitpunkt der Übergabe wurden wie üblich aus Gründen der Sicherheit und des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben gemacht. 

Marin (83) war Ende Mai zusammen mit sechs weiteren Funktionären in Zürich auf Antrag der US-Behörden verhaftet worden. Ihm wird vorgeworfen, beim Verkauf von Marketingrechten für die Copa America sowie für die Copa do Brasil von Sportvermarktungsunternehmen Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen und mit anderen Funktionären geteilt zu haben. Durch diese Vorgehensweise seien zwei Kontinentalverbände sowie der brasilianische Nationalverband finanziell geschädigt worden.

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Kaution in Höhe von neun Millionen Euro?

Zuletzt kursierten Gerüchte über eine Kaution in Höhe von etwa neun Millionen Euro, die Marin hinterlegen sollte, um vorläufig in seiner New Yorker Wohnung unterzukommen. Sollte sich dies bewahrheiten, müsste sich der Brasilianer wohl in einem bestimmten Umfeld aufhalten. Eine Rückkehr in die Heimat wäre unwahrscheinlich.

Von den Festgenommenen befindet sich bislang nur der ehemalige FIFA-Vizepräsident Webb nach seiner Zustimmung zur Auslieferung bereits in den USA und wird inzwischen als potenzieller Kronzeuge gehandelt.

Die fünf anderen ehemaligen FIFA-Funktionäre, Julio Rocha (Nicaragua), Eugenio Figueredo (Uruguay), Eduardo Li (Costa Rica), Rafael Esquivel (Venezuela) sowie Costas Takkas (Großbritannien) widersetzen sich hingegen nach wie vor einer Auslieferung an die USA. Sie haben alle angekündigt, Beschwerden gegen die in den letzten fünf Wochen vom BJ ausgesprochenen Auslieferungsentscheide beim Bundesstrafgericht zu erheben. Die Beschwerden von Figueredo und Esquivel sind bereits beim Bundesstrafgericht eingegangen.

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