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Nach reduzierter Sperre: CAS Begründet Pogba-Urteil

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© AFP/SID/MARCO BERTORELLO

Nach der Reduzierung der Sperre wegen Dopings gegen den französischen Fußball-Star Paul Pogba hat der Internationale Sportgerichtshof (CAS) eine Begründung des Urteils geliefert. Das zuständige Gremium habe sich "auf die Beweise und rechtlichen Argumente, wonach die Einnahme von DHEA, der Substanz, auf die er positiv getestet wurde, durch Herrn Pogba nicht vorsätzlich erfolgte", gestützt, erklärte der CAS in einer Mitteilung.

Es sei glaubhaft, dass der positive Dopingbefund "das Ergebnis der irrtümlichen Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels war, das ihm von einem Arzt in Florida verschrieben worden war", hieß es weiter. Pogba sei versichert worden, dass der Arzt "sachkundig sei und die Anti-Doping-Verpflichtungen von Herrn Pogba gemäß dem Welt-Anti-Doping-Code beachten würde".

Vergangenen Freitag war bekannt geworden, dass die Sperre von vier Jahren auf 18 Monate reduziert wird, diese gilt ab dem 11. September 2023. Der 31-Jährige dürfte nach derzeitigem Stand schon ab dem 11. März 2025 wieder Fußball spielen. Sein italienischer Verein Juventus Turin prüft Medienberichten zufolge allerdings aktuell eine Auflösung des Vertrags mit dem Weltmeister von 2018.

Der Franzose hatte im August vergangenen Jahres nach einem Serie-A-Spiel bei Udinese Calcio bei einer Kontrolle einen zu hohen Testosteronwert aufgewiesen. Die B-Probe hatte das Ergebnis bestätigt. Pogba hatte gegen die Entscheidung aus dem Februar Berufung beim CAS eingelegt und stets bestritten, sich verbotener Mittel zur Leistungssteigerung bedient zu haben. Jedoch gab er zu, ein Nahrungsmittelergänzungsmittel eingenommen zu haben, auf dessen Beipackzettel auf leistungsfördernde Substanzen hingewiesen wird.

Deswegen, hieß es in der Begründung des CAS, sei das Gremium zu dem Schluss gekommen, "dass Herrn Pogba nicht frei von Schuld ist und dass er als Profifußballer unter den gegebenen Umständen eine größere Sorgfalt hätte walten lassen müssen". Die vorgelegten Beweise seien jedoch "unwidersprochen", weshalb die Sperre reduziert wurde.

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