Urteil: Zwanziger darf Katar "Krebsgeschwür" nennen
- Aktualisiert: 19.04.2016
- 10:01 Uhr
- SID
Theo Zwanziger darf den künftigen WM-Gastgeber Katar weiter ungestraft als "Krebsgeschwür des Fußballs" bezeichnen. Damit gibt das Gericht dem früheren DFB-Boss Recht.
Düsseldorf - Theo Zwanziger darf den künftigen WM-Gastgeber Katar weiter ungestraft als "Krebsgeschwür des Fußballs" bezeichnen. Die 6. Kammer des Düsseldorfer Landgerichts unter Vorsitz des Richters Joachim Matz wies die Unterlassungsklage des katarischen Fußball-Verbandes QFA am Dienstag ab. Die Äußerung sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.
Zwanziger, ehemals Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hatte die Formulierung unter anderem in einem Interview mit dem "Hessischen Rundfunk" vom 2. Juni 2015 gewählt.
Zwanziger im April vor Gericht
Am 27. April wird der 70-Jährige im nächsten Rechtsstreit vor Gericht erscheinen: Vor dem Kölner Landgericht wird der Fall Günter Netzer gegen Theo Zwanziger verhandelt. Netzer will Zwanziger in der Affäre um angebliche Manipulation bei der WM-Vergabe an Deutschland Behauptungen über seine Person verbieten lassen. Zwanziger hatte dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel gesagt, Netzer habe 2012 bei einem Treffen in Zürich eingestanden, bei der WM-Wahl seien die Stimmen der vier Asiaten in der Exekutive des Weltverbandes FIFA gekauft worden.
Netzer (71) bestreitet vehement, dies auch nur im Ansatz gesagt zu haben. Er verweist auf die Anwesenheit seiner Gattin Elvira, die bezeugen könne, dass Zwanziger lüge.