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Afrika-Spende und IT-Kosten - Wollte die FIFA 40 Millionen Euro vom WM-OK?

  • Aktualisiert: 24.10.2015
  • 14:42 Uhr
  • SID
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© SID-SID-AFPFABRICE COFFRINI STF

Die finanziellen Bedingungen der FIFA für die Organisatoren der WM 2006 sind womöglich über die Hintergründe der WM-Affäre hinaus noch fragwürdiger.

München - Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete am Samstag unter Berufung auf Akten der Bundesregierung und des Organisationskomitees, dass die FIFA 2003 unerwartet 40 Millionen Euro vom deutschen Organisationskomitee verlangt hat - 33 Millionen Euro für IT-Kosten und sieben Millionen Euro "zum Zeichen der deutschen Solidarität mit Afrika".

Den SZ-Angaben zufolge löste die FIFA-Forderung von Ende Juni 2003 beim WM-OK große Verärgerung und letztlich auch die Einschaltung des Bundeskanzleramtes aus. Letztlich kam Mitte August des gleichen Jahres nach Verhandlungen auch über den Rückkauf von diversen Rechten durch die künftigen WM-Gastgeber offenbar eine Einigung auf eine "Lizenzzahlung" von 20 Millionen Euro zustande - ohne neuerliche Erwähnung einer Afrika-Spende. Die Summe soll laut Bericht in den Jahren 2005 und 2006 in zwei Tranchen überwiesen worden sein. 

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"Unzulässige Vermischung"

Wie die "SZ" mit Hinweis auf die Akten schreibt, soll WM-Chef Franz Beckenbauer die FIFA-Absicht mit Unmut als "einmaligen Vorgang" bezeichnet haben. In einem Entwurf einer Antwort an die FIFA haben die WM-Organisatoren außerdem auf "eine unzulässige Vermischung" mehrerer Kostenbereiche und "erhebliche EU-rechtliche Bedenken" hingewiesen. Die gleichzeitige Einforderung des IT-Geldes und einer Solidaritätsabgabe für Afrika wurde demnach von den deutschen WM-Machern als "glatter Bruch des Organisationsabkommens" mit der FIFA bewertet.

Insbesondere die verlangte "Afrika-Spende" rückt auch wieder die Methoden der FIFA in ein zweifelhaftes Licht. In seinem Brief an das deutsche OK begründete der Weltverband die Summe mit der "Sicherung von Know-How-Transfers für die WM 2010" in Südafrika. Die FIFA stellte darin ihre erste Teilforderung für den 1. Juli 2014 fällig.

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