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DHB-Aufarbeitungskommission kritisiert Landgerichtsurteil

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© IMAGO/Eibner-Pressefoto/Marcel von Fehrn/SID/IMAGO/Eibner-Pressefoto/Marcel von Fehrn

Die Mitglieder der externen Aufarbeitungskommission des Deutschen Handballbundes (DHB) haben sich über den Stopp ihrer Arbeit durch das Landgericht Dortmund enttäuscht gezeigt und eine gesetzliche Basis für Aufarbeitung im Sport gefordert. Hierzu bestehe "dringender Bedarf", teilten die sechs Mitglieder um die renommierte Sportsoziologin Bettina Rulofs mit.

Das Landgericht Dortmund hatte am Freitag in einem erstinstanzlichen Verfahren entschieden, dass die Aufarbeitungskommission ihre Arbeit ruhen lassen muss. Anlass zur Bildung der Kommission waren im September 2022 bekannt gewordene Vorkommnisse um einen langjährigen Bundesliga- und DHB-Trainer gewesen.

"Im Hinblick auf das vom Bundesministerium des Inneren geplante Unabhängige Zentrum für Safe Sport wird deutlich, dass eine solche externe Clearingstelle im Sport dringend nötig ist und dass diese Stelle sowohl Ressourcen als auch Kompetenzen benötigt, externe (von den Sportverbänden unabhängige) Aufarbeitung rechtssicher zu leisten", heißt es in dem Statement.

Das Landgericht Dortmund hatte geurteilt: Die Satzung des DHB sehe es nicht vor, eine solche externe Kommission zur Aufarbeitung einzurichten. Stattdessen müsse der DHB nun ein Disziplinarverfahren nach der Trainerordnung eröffnen. Ein solches hält die Kommission für nicht ausreichend, unter anderem, weil darin behandelte Sachverhalte nur vier Jahre zurückliegen dürften, die gemeldeten Fälle in diesem konkreten Fall aber "weitaus länger zurücklagen". Auch setzten Aufarbeitungsprozesse "vor allem da an, wo Betroffene lange Zeit geschwiegen haben".

Kein Sportverband könne seinem "satzungsgemäßen Schutzauftrag gerecht werden, wenn eine umfassende Aufarbeitung erst dann möglich sein soll, wenn verbandsinterne Sanktionsverfahren abgeschlossen sind", heißt es weiter.

Der DHB will über eine Berufung gegen das Urteil entscheiden.

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