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Motorsport Formel 1

"F-Wort" benutzt: FIA bestraft Max Verstappen!

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© Motorsport Images
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Die Pressekonferenz vor dem Singapur-Grand-Prix 2024 hat ein Nachspiel für Max Verstappen: Die Sportkommissare des Automobil-Weltverbands (FIA) bestrafen den Red-Bull-Fahrer für Aussagen, die ihrer Meinung nach nicht angemessen waren.

Die Konsequenz für den dreimaligen Formel-1-Weltmeister: Verstappen muss "im öffentlichen Interesse" tätig werden. Wie genau und wann, das lässt das Urteil der Sportkommissare offen. Das sei eine Sache der "Koordination mit dem FIA-Generalsekretär für Sport", so heißt es. Demnach ist Valerio Iachizzi für die Details in dieser Sache zuständig.

Bei ähnlichen Strafen wurden Fahrer in der Vergangenheit zum Beispiel dazu angehalten, bei FIA-Aktionen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr anwesend zu sein. Sie mussten gewissermaßen "Sozialstunden" im Auftrag des Weltverbands ableisten.

Was Verstappen vorgeworfen wird

Verstappen war in der Pressekonferenz am Donnerstag in Singapur nach seiner jüngsten Leistung im Vergleich zu Red-Bull-Teamkollege Sergio Perez befragt worden. Er antwortete: "Ich weiß es nicht. Anderes Set-up. Als ich ins Qualifying ging, wusste ich, das Auto war im Arsch." So könnte man es im Deutschen wiedergeben. Im Original auf Englisch gebrauchte Verstappen das "F-Wort".

Später in der Pressekonferenz äußerte sich Verstappen abfällig über den von FIA-Präsident Mohammed bin Sulayem gewünschten "Maulkorb" für die Formel-1-Fahrer, wenn sie per Funk mit ihren Teams kommunizieren. Verstappen meinte: "Jeder flucht, manche mehr, manche weniger." Und: "Entschuldigung für meine Wortwahl. Aber kommt schon, was sind wir, Fünf- oder Sechsjährige?"

Vor allem das "Auto-Statement" fiel Verstappen nun auf die Füße. Er habe sich "rüpelhaft" geäußert, befinden die FIA-Sportkommissare. Verstappens Wortwahl könne potenziell anstößig sein und sei "nicht geeignet" zur Verbreitung.

Verstappens Verhalten widerspreche außerdem dem Artikel 12.2.1.k des Internationalen Sportkodex und sei per Artikel 20 als "Fehlverhalten" einzustufen. Besagter Artikel 20 verweist unter anderem auf "die Verwendung von Sprache auf [...] unangebrachte, beleidigende oder rüpelhafte Weise".

Verstappen habe sich bei der Anhörung vor den Sportkommissaren zu rechtfertigen versucht, habe sich schließlich aber für sein Verhalten entschuldigt.

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