Olympia: Athleten-Verein rät Sportlern ab, Haftungsrisiko zu übernehmen
- Aktualisiert: 22.03.2021
- 14:05 Uhr
- SID
Der Verein Athleten Deutschland rät Sportlerinnen und Sportlern vier Monate vor den Olympischen Spielendavon ab, "Erklärungen zu unterschreiben.
Köln (SID) - Der Verein Athleten Deutschland rät Sportlerinnen und Sportlern vier Monate vor den Olympischen Spielen in Tokio davon ab, "Erklärungen zu unterschreiben, mit denen sie die Veranstalter*innen von jeglicher Haftung im Krankheits- oder Todesfall befreien". Risiken könnten zwar nicht vollständig ausgeschlossen werden, "die Teilnahme an den Spielen und den Qualifikationswettbewerben sollte jedoch nicht vollständig auf eigenes Risiko der Athlet*innen geschehen", heißt es in einem am Montag veröffentlichten Positionspapier.
Für die Athleten um Präsident Max Hartung sind etliche Fragen in der unsicheren Pandemielage nicht beantwortet. Verhält es sich bei einer Infektion während der Spiele wie bei einem Arbeitsunfall? Sind schwere Verläufe oder bleibende Schäden durch den Versicherungsschutz gedeckt? "Wer haftet in solchen Fällen? Wer haftet für Schäden nach möglichen Pflichtverletzungen von Organisatoren?"
Für die Athleten Deutschland stehen das Internationale Olympische Komitee (IOC), das Internationale Paralympische Komitee (IPC), die NOK's und die Veranstalter in der "Pflicht, die Gesundheit der Öffentlichkeit, der Athlet*innen und der Betreuerstäbe zu schützen". Den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) bitten sie, "der deutschen Delegation eine Einschätzung zu dem Sicherheits- und Hygienekonzept in Tokio auf Grundlage einer unabhängigen und externen Überprüfung zu geben."
DOSB-Präsident Alfons Hörmann hatte zuletzt erklärt, ein deutsches Team nach Tokio zu schicken, wenn die Spiele stattfinden. Doch schon mit Blick auf die Qualifikationen fordert der unabhängige Verein, "die Athlet*innen unter keinen Umständen in ein Dilemma zu entlassen, in dem sie zwischen Teilnahme an Wettbewerben und ihrem sowie dem Gesundheitsschutz anderer wählen müssen. Die Inkaufnahme einer solchen Situation wäre pflichtverletzend."