Schumacher: Verfahrenseinstellung abgelehnt
- Aktualisiert: 22.10.2013
- 10:14 Uhr
- SID
Im Betrugsprozess gegen den deutschen Radprofi Stefan Schumacher hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft einen Antrag zur Verfahrenseinstellung umgehend abgelehnt.
Stuttgart - Der Betrugsprozess gegen den deutschen Radprofi Stefan Schumacher geht nach einem halben Jahr in die entscheidende Phase. Die 16. Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts legte zu Beginn des 18. Verhandlungstages den Vorschlag vor, das Verfahren gegen eine Zahlung von 10.000 Euro einzustellen. Während das Schumacher-Lager zumindest darüber beraten wollte, lehnte die Staatsanwaltschaft postwendend ab. Nachdem die Beweisaufnahme abgeschlossen war, begann im Anschluss das Plädoyer von Staatsanwalt Peter Holzwarth.
Der Prozess dreht sich im Grundsatz um die Frage, ob es im ehemaligen Gerolsteiner-Rennstall von Ex-Teamchef Hans-Michael Holczer systematisches Doping gegeben hat oder nicht. Die Staatsanwaltschaft wirft Schumacher vor, Holczer mit systematischem Doping hintergangen und sich mit seinen Verfehlungen laut Anklageschrift einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" (rund 150.000 Euro) erschlichen zu haben.