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- Veröffentlicht: 13.11.2022
- 10:23 Uhr
Gaspreisbremse: Wann soll sie kommen?
Sie soll im März 2023 eingeführt werden und rückwirkend ab Februar gelten. Sie dauert bis Ende April 2024.
Gaspreisbremse: Was hat es mit der Soforthilfe auf sich?
Sie soll schnell helfen und die Zeit überbrücken, bis die Gaspreisbremse einsetzt. Der Staat übernimmt die Abschlagszahlung für Dezember. Zahlst du deine Heizkosten an den Vermieter, wird der dich kontaktieren. Die Entlastung soll dann in der nächsten Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.
Hast du – zum Beispiel als Vermieter – direkt einen Vertrag mit einem Versorger, soll der Betrag nicht abgebucht werden. Passiert das doch, soll die Verrechnung im Januar erfolgen.
Gaspreisbremse: Wie hoch ist die Einmalzahlung?
Der Abschlag wird nicht eins zu eins übernommen, um Missbrauch vorzubeugen. Die Berechnungsformel ist recht kompliziert, vereinfacht gesagt beträgt die Sofortzahlung aber bei den meisten Verbrauchern immer noch ungefähr die Summe des Dezember-Abschlags. Deshalb gilt auch hier: Wer spart, zahlt am Ende weniger.
Gaspreisbremse: Wie funktioniert sie konkret?
Du musst ab Februar 2023 – wenn der Plan der Regierung greift - maximal 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Die Bremse gilt für 80 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge, bei einem Verbrauch oberhalb dieser Menge müssen die aktuellen Marktpreise gezahlt werden.
Wichtig zu wissen: 12 Cent sind immer noch deutlich mehr als vor der Energiekrise.
Ebenfalls wichtig: Wenn deine Verbrauchsmenge unter dem Vorjahresverbrauch liegt, du also weniger verbrauchst, musst du die monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse nicht zurückzahlen. Sparen soll damit belohnt werden.
Für Fernwärmekunden soll es eine Wärmepreisbremse geben. Hier wird bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde gebremst.
Gaspreisbremse: Was bringt die sie finanziell?
Das Vergleichsportal Verivox hat nachgerechnet. Basierend auf dem aktuellen Gaspreis im November liegt der monatliche Abschlag für einen Single mit einem Gasverbrauch von 5.000 kWh derzeit bei durchschnittlich 74 Euro, Paare (12.000 kWh) zahlen 178 Euro, eine Familie mit Kind (18.000 kWh) zahlt 267 Euro und eine Großfamilie (20.000 kWh) liegt bei 297 Euro pro Monat.
Gaspreisbremse: Was ist bei einem Härtefall?
Dafür soll ein Fonds eingerichtet werden, für ihn ist ein Volumen von 12 Milliarden Euro vorgesehen. Er ist zum Beispiel für Verbraucher, aber auch kleine und mittlere Firmen gedacht, die von den Preisbremsen nicht genug entlastet werden. Konkret sind Zuschüsse und Kredite vorgesehen.
Gaspreisbremse: Was muss man noch wissen?
Private Verbraucher müssen die Hilfen wohl als geldwerten Vorteil versteuern. Das soll aber erst ab einer bestimmten – und n och festzulegenden - Einkommensgrenze passieren. Wirtschaftsminister Habeck schlug 75.000 Euro zu versteuerndes Einkommen vor, fix ist das aber noch nicht.