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- Veröffentlicht: 04.09.2022
- 14:44 Uhr
Pedelec bedeutet "Pedal Electric Cycle". Ein Pedelec ist ein Mix aus Fahrrad und E-Bike, wird also durch Muskelkraft und einen Motor angetrieben. Sobald Ihr in die Pedale tretet, erhaltet Ihr Unterstützung durch einen E-Motor.
Pedelec: Unterstützung bis 25 km/h nicht zulassungspflichtig
Erfolgt diese Unterstützung nur bis 25 km/h, gelten Pedelecs als Fahrrad und sind nicht zulassungspflichtig. Daher benötigt Ihr auch keinen Führerschein, eine Prüfbescheinigung oder ein Versicherungs-Kennzeichen, auch ein Mindestalter gibt es nicht.
S-Pedelec: Unterstützung bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge
Bei sogenannten S-Pedelecs, die eine Tretunterstützung bis 45 km/h leisten, ist die Sachlage anders. Sie gelten als Kraftfahrzeuge, und dafür benötigt Ihr ein Versicherungs-Kennzeichen, eine Haftpflichtversicherung, eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (Roller, also ein motorisiertes Zweirad).
Ihr müsst zudem mindestens 16 Jahre alt sein, eine Helmpflicht besteht ebenfalls. Fahren dürft Ihr damit übrigens nur auf der Straße, nicht auf Radwegen.
E-Bike: Strenge Regeln beim E-Bike
E-Bikes können eine Geschwindigkeit von 25 km/h alleine durch den elektrischen Motor und ohne Tretunterstützung erreichen. Sie sind bereits bei diesem Tempo zulassungspflichtig. Bedeutet: Auch hier benötigt Ihr ein Versicherungs-Kennzeichen, eine Mofa-Prüfbescheinigung und einen Helm. Radwege könnt Ihr nur dann nutzen, wenn das durch Schilder erlaubt ist.
Bei leistungsstärkeren E-Bikes bis 45 km/h müsst Ihr eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen. Diese Bikes dürfen nur auf der Fahrbahn genutzt werden.