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  • Veröffentlicht: 04.09.2022
  • 14:44 Uhr
E-Bike und Pedelec: Das sind die Unterschiede
E-Bike und Pedelec: Das sind die Unterschiede© Imago

Pedelec bedeutet "Pedal Electric Cycle". Ein Pedelec ist ein Mix aus Fahrrad und E-Bike, wird also durch Muskelkraft und einen Motor angetrieben. Sobald Ihr in die Pedale tretet, erhaltet Ihr Unterstützung durch einen E-Motor.

Pedelec: Unterstützung bis 25 km/h nicht zulassungspflichtig

Erfolgt diese Unterstützung nur bis 25 km/h, gelten Pedelecs als Fahrrad und sind nicht zulassungspflichtig. Daher benötigt Ihr auch keinen Führerschein, eine Prüfbescheinigung oder ein Versicherungs-Kennzeichen, auch ein Mindestalter gibt es nicht.

S-Pedelec: Unterstützung bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge

Bei sogenannten S-Pedelecs, die eine Tretunterstützung bis 45 km/h leisten, ist die Sachlage anders. Sie gelten als Kraftfahrzeuge, und dafür benötigt Ihr ein Versicherungs-Kennzeichen, eine Haftpflichtversicherung, eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (Roller, also ein motorisiertes Zweirad).

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Ihr müsst zudem mindestens 16 Jahre alt sein, eine Helmpflicht besteht ebenfalls. Fahren dürft Ihr damit übrigens nur auf der Straße, nicht auf Radwegen.

E-Bike: Strenge Regeln beim E-Bike

E-Bikes können eine Geschwindigkeit von 25 km/h alleine durch den elektrischen Motor und ohne Tretunterstützung erreichen. Sie sind bereits bei diesem Tempo zulassungspflichtig. Bedeutet: Auch hier benötigt Ihr ein Versicherungs-Kennzeichen, eine Mofa-Prüfbescheinigung und einen Helm. Radwege könnt Ihr nur dann nutzen, wenn das durch Schilder erlaubt ist.

Bei leistungsstärkeren E-Bikes bis 45 km/h müsst Ihr eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen. Diese Bikes dürfen nur auf der Fahrbahn genutzt werden.