Die fünf Stufen des autonomen Fahrens
- Veröffentlicht: 28.04.2021
- 16:09 Uhr
Selbstfahrende Autos sind ein spannendes Zukunftsthema, da stetig neue Innovationen begeistern können. Experten und Automobilclubs unterscheiden dabei zwischen fünf Stufen, wobei die nicht existente Stufe Null das nicht automatisierte und Stufe fünf das vollautonome Fahren beschreiben. Wir geben dir einen Überblick über diese Stufen und einen kleinen Ausblick in die Zukunft.
Auf der zweiten Stufe, dem teilautomatisierten Fahren, kann das Fahrzeug bereits Aufgaben komplett selbstständig ausführen. Dazu gehören etwa das Beschleunigen und Abbremsen sowie die Reaktion auf Verkehrszeichen. Dennoch haftet der Fahrer für alle Fehler, die das System macht.
Übrigens: Einen weiteren Zukunftsausblick gibt es in unserem Artikel zu Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb.
Stufen drei und vier: Hoch- und vollautomatisiertes Fahren
Auf der dritten Stufe darf sich der Fahrer vorübergehend vom Verkehrsgeschehen abwenden und beispielsweise essen. Er haftet nur dann für Schäden, wenn er den Aufforderungen des Systems, einzugreifen, nicht nachkommt.
Die vierte Stufe des autonomen Fahrens ermöglicht es dem Fahrer, die gesamte Steuerung an das Fahrzeug abzugeben. Als Fahrer wird man damit zum Passagier und könnte beispielsweise schlafen oder ein Smartphone verwenden. Während des vollautomatischen Fahrens bestehen keine Haftungsrisiken.
Stufe fünf: Autonomes Fahren
Das vollständig autonome Fahren, das per Gesetz, genau wie Stufe drei und vier, noch nicht zulässig ist, ermöglicht es dem Wagen alle Aufgaben selbstständig zu erledigen. Die Insassen greifen nur noch im absoluten Ausnahmefall ein. Außerdem sind Fahrten ohne Fahrer und Passagiere auch möglich.
Quellen
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/autonomes-fahren/grundlagen/autonomes-fahren-5-stufen/
https://www.bmw.com/de/automotive-life/autonomes-fahren.html
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