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Elektroauto-Leasing: diese Förderung gibt es

  • Veröffentlicht: 11.12.2020
  • 14:55 Uhr
Elektroauto-Leasing: diese Förderung gibt es
Elektroauto-Leasing: diese Förderung gibt es© stock.adobe.com

Nicht nur der Kauf eines Elektroautos oder Plug-in-Hybriden wird staatlich gefördert. Wir erklären dir, mit welchen Zuschüssen du beim E-Auto-Leasing rechnen kannst.

So funktioniert die Elektroauto-Prämie beim Leasing

Durch die erhöhte Umweltprämie werden Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride zu erheblich preiswerteren Monatsraten angeboten.

Wenn du von der E-Auto-Prämie fürs Leasing profitieren möchtest, musst du allerdings in Vorleistung gehen, denn damit der Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann, muss das Fahrzeug bereits auf deinen Namen zugelassen sein.

Um von Leasingunternehmen ein Angebot mit Umweltbonus zu bekommen, musst du zunächst eine Sonderzuzahlung in Höhe des staatlichen Anteils der Umweltprämie entrichten (z. B. 6.000 Euro für Elektrofahrzeuge). Anschließend wird das Auto auf deinen Namen zugelassen und du kannst den BAFA-Bonus beantragen. Wird dieser genehmigt, bekommst du die Kosten für die Sonderzahlung zurückerstattet.

Der Herstelleranteil der Umweltprämie wird hingegen sofort verrechnet und sorgt dafür, dass die monatliche Leasingrate dementsprechend niedrig ausfällt.

Wichtig: Erkundige dich vor Abschluss des Leasingvertrages unbedingt, ob dein Fahrzeug die nötigen Voraussetzungen für eine Förderung durch den Umweltbonus erfüllt.

Damit die Umweltprämie ausgezahlt wird, müssen folgende Bedingungen zutreffen:

  • Es handelt sich um ein förderfähiges E-Auto-/Plug-in-Hybrid-Modell (siehe BAFA-Liste der förderfähigen Modelle ).
  • Der Netto-Listenpreis des Autos liegt unter 65.000 Euro.
  • Der Hersteller unterstützt die Prämie und hat seinen Anteil am Umweltbonus erbracht. Dies geht aus dem Leasingvertrag hervor.
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Welche Dokumente benötige ich für den Antrag?

Den Antrag für die Umweltprämie kannst du ganz einfach über die Internetseite des BAFA stellen. Im Anschluss an die Antragsstellung wirst du gebeten, folgende Dokumente elektronisch einzureichen:

  • Leasingvertrag
  • verbindliche Bestellung des Elektrofahrzeugs oder Plug-in-Hybriden
  • Kalkulation der Leasingrate
  • Vergleichskalkulation der monatlichen Leasingrate (ohne Eigenanteil des Herstellers an der Umweltprämie)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Nachweispaket bei Gebrauchtwagen.
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Elektroauto-Prämie fürs Leasing – so hoch ist der Zuschuss

Infolge einer am 16. November 2020 in Kraft getretenen Richtlinie wird die Höhe der Umweltprämie in Zukunft von der Leasingdauer abhängig gestaffelt. Erst ab einer Vertragslaufzeit von 23 Monaten erhältst du jetzt die volle Förderung. Ist dein Vertrag auf einen kürzeren Zeitraum ausgelegt, wird der Zuschuss wie folgt gestaffelt:

Quellen:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Elektromobilitaet/20201104_neue_richtlinie_umweltbonus.html

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/kaufen/foerderung-elektroautos/

https://www.leasingmarkt.de/ratgeber/umweltbonus