Gas- und Strompreisbremse kommen rückwirkend: Das kannst du sparen
- Veröffentlicht: 25.11.2022
- 14:48 Uhr
Bedeutet: Eine Familie mit einem vorausgesetzten Verbrauch von 20.000 kWh würde durch den Gaspreisdeckel um 640 Euro pro Jahr entlastet werden. Bei einem Verbrauch in Höhe von 12.000 kWh wären es 384 Euro. Ein Single mit einem Verbrauch von 5.000 kWh würde 160 sparen.
Gaspreisbremse und Strompreisbremse: Das bringt der rückwirkende Start
Das Vergleichsportal Verivox hat zudem ausgerechnet, was die beiden zusätzlichen Monate Januar und Februar an Ersparnis bringen: 154 Euro für die Familie, bei 12.000 kWh sind es 93 Euro und bei einem Single-Haushalt 38 Euro.
Auch der Strompreis wird ab dem kommenden Jahr gedeckelt, und zwar für ein Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose auf 40 ct. pro Kilowattstunde.
Laut Check24 liegt der aktuelle durchschnittliche Strompreis bei 46 ct/kWh. Eine Familie (5.000 kWh) wird durch die Bremse im Jahr um 220 Euro entlastet. Bei einem Verbrauch in Höhe von 4.250 kWh liegt die Ersparnis bei 187 Euro. Ein Single mit einem Verbrauch von 1.500 kWh würde um 66 Euro entlastet werden, bei einem Verbrauch von 2.500 kWh wären es 110 Euro.
Gaspreisbremse und Strompreisbremse dämpfen nur ab
"Die Strompreisebremse wird zu einer Entlastung der Haushalte führen, die Folgen der Energiepreisexplosion werden dadurch jedoch nur abgedämpft", sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. "Wird der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, bleiben die Stromkosten dennoch historisch hoch. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche Strompreis für Haushalte noch unter 34 Cent - und war damit dennoch der höchste in ganz Europa."
Wichtig zu wissen dabei: Die Vergleichsportale ziehen Durchschnittspreise heran. Die tatsächliche Ersparnis hängt vor allem auch von dem eigenen Vertrag mit dem Versorger ab.
Und: Die Gesamtkosten hängen auch davon ab, wie viel Gas oder Strom verbraucht wird. Denn es wird nicht alles gedeckelt. Die 20 Prozent, die über die 80 Prozent des jeweiligen Vorjahresverbrauchs hinausgehen, müssen zum gültigen Marktpreis bezogen werden. Auch hier ist der eigene Vertrag maßgeblich.
Hier findet du Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Strompreisbremse
Hier findet du Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gaspreisbremse