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Fußball

 Jens Lehmann: Berufung! Droht im "Kettensägen-Prozess" eine noch höhere Strafe?

  • Aktualisiert: 02.01.2024
  • 13:12 Uhr
  • Paul Wehler

Nachdem Jens Lehmann zu einer Geldstrafe von 420.000 Euro verurteilt wurde, geht der "Kettensägen-Prozess" in die nächste Runde. Denn die Staatsanwaltschaft und auch Lehmann legten Berufung ein.

Der sogenannte "Kettensägen-Prozess" gegen den ehemaligen Nationaltorwart Jens Lehmann ist - trotz eines Urteils - noch immer nicht vorbei. Er geht in die nächste Runde.

Nach der Staatsanwaltschaft hat auch Lehmann Berufung eingelegt. "Nach Absetzen des Urteils werden die Akten dem zuständigen Landgericht München II zugeleitet", teilte die Direktorin des Amtsgerichts Starnberg, Monika Andreß, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Dort wird der Prozess wird dann in nächster Instanz noch einmal neu verhandelt.

Lehmann wurde zuvor vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden. Insgesamt sind das 420.000 Euro.

Die Richterin Tanja Walter begründete das Urteil wie folgt: Lehmann habe sich "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert. Der 54-Jährige sei "jedoch nicht Opfer, er ist Täter" und habe vor Gericht "hanebüchene Geschichten" zu seiner Verteidigung vorgebracht.

Trotzdem gab es keine Freiheitsstrafe für Lehmann.

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Lehmann: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe

Jene Freiheitsstrafe forderte allerdings die Staatsanwaltschaft. Genauer gesagt zehn Monate auf Bewährung und eine Geldauflage von 216.000 Euro. "Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden“, sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer - oder sie landeten vor Gericht.

In dem ganzen Prozess geht es um einen Nachbarschaftsstreit. Lehmann soll mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt haben.

Der ehemalige Nationalspieler hatte für Freispruch plädiert und wollte lediglich eine Strafe wegen Beleidigung von Polizisten akzeptieren. 

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