Ex-Nationaltorhüter vor Amtsgericht München
Jens Lehmann: Strafbefehl wegen Sufffahrt beantragt - Dicke Geldstrafe droht
- Aktualisiert: 03.02.2025
- 18:32 Uhr
- Alex Frieling
Jens Lehmann muss sich nun vor dem Amtsgericht München verantworten. Der 55-Jährige ist im vergangenen Jahr nach dem Feiern Auto gefahren - nun wartet eine saftige Geldstrafe.
Jens Lehmann muss sich laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung vor dem Amtsgericht München wegen "Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr" verantworten.
Der gebürtige Essener fiel am 23. September 2024 wegen "auffälligen Fahrverhaltens" der Polizei München auf.
Zuvor soll der 55-Jährige laut Zeugen auf dem Oktoberfest mehrere Maß Bier getrunken und anschließend noch Auto gefahren sein.
Dem Bericht zufolge habe die Staatsanwaltschaft München einen Strafbefehl über 80 Tagessätze beantragt.
Das Wichtigste in Kürze
Jens Lehmann: Strafe in Höhe von 171.000 Euro droht
Das Amtsgericht München bezog auf Antrag der Anklagebehörde Lehmanns Verurteilung aufgrund der Kettensägen-Attacke auf das Haus seines Nachbarn am Starnberger See in die Gesamtstrafe mit ein.
Im genannten Verfahren wurde das Strafmaß in zweiter Instanz von 420.000 auf 135.000 Euro reduziert. Somit ergab sich nun eine Gesamtstrafe von 190 Tagessätzen, bei der laut "Bild" der Tagessatz bei 900 Euro lag.
Alles in allem müsste Lehmann nun eine Strafe in Höhe von 171.000 Euro zahlen, wenngleich der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig sei. Lehmann hat demnach bereits Einspruch eingelegt, wodurch es erneut zum Prozess kommt.