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Challenge-System für mehr Transparenz

Bundesliga: Der VAR muss revolutioniert werden - Kommentar

  • Aktualisiert: 14.11.2024
  • 13:33 Uhr
  • Christian Stüwe
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Und wieder mal sorgt der Video-Schiedsrichter für hitzige Diskussionen. Diesmal weil ein vermeintliches Foul an Frankfurts Hugo Ekitike in der Nachspielzeit nicht überprüft wird. So kann es nicht weitergehen. Es müssen Veränderungen her, damit der Einsatz des VAR nachvollziehbar wird. Ein Kommentar.

Von Christian Stüwe

Nach einem Missverständnis zwischen Leverkusens Torwart Lukas Hradecky und Jonathan Tah steigt Frankfurts Stürmer Hugo Ekitike in der 91. Minute des umkämpften Topspiels am Samstagnachmittag zum Kopfball vorm leeren Tor hoch. Tah kommt von hinten und schiebt und rempelt den in der Luft stehenden Franzosen, Ekitike kann den Ball nicht im Tor unterbringen.

Klarer Elfmeter, sagen die Frankfurter und die meisten Experten. Körperkontakt gehört zum Fußball dazu, argumentieren die Leverkusener. Eine Entscheidung im Graubereich, tendenziell eher ein Elfmeter. Schiedsrichter Felix Brych lässt weiterspielen, die Eintracht verliert mit 1:2.

Und wieder mal fragt sich ganz Fußball-Deutschland: Warum hat der VAR die wahrscheinlich spielentscheidende Szene nicht überprüft? Warum schaut sich Brych die Bilder nicht zumindest an, wenn es die Möglichkeit gibt?

Man wolle "starke Feldentscheidungen", verteidigt Schiedsrichter-Chef Knut Kircher am Sonntagmittag im "Sport1-Doppelpass" Brych und Video-Schiri Günter Perl und betont den Ermessensspielraum. Die ursprüngliche Herangehensweise des VAR war es, nur bei ganz klaren Fehlentscheidungen einzugreifen, bei Schwarz-weiß-Situationen.

So gesehen hat das Schiedsrichter-Team tatsächlich alles richtig gemacht.

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Das Wichtigste in Kürze

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Warum schaut sich Brych zuvor beide Elfer-Szenen an?

Nun kommt jedoch das große ABER: Warum schaute sich Brych bei beiden vorher im Spiel verhängten Elfmetern die Bilder an? Vor dem ersten Elfer traf Frankfurts Junior Dina Ebimbe eher versehentlich Amine Adli am Fuß, als der Leverkusener auf dem Weg aus dem Strafraum heraus war.

Auch das Foul von Robert Andrich an Omar Marmoush, das zum zweiten Elfmeter führte, war zumindest diskussionswürdig. Wieder Entscheidungen im Graubereich also. Kann man geben, muss man aber nicht.

In beiden Szenen schaute sich Brych aber die Bilder an, was die Ausführungen von starken Feldentscheidungen und einem Eingreifen nur bei Schwarz-weiß-Situationen ad absurdum führt. Es entsteht der Eindruck, dass mal die Bilder angeschaut werden, dann wieder nicht. Dass ausgerechnet in der womöglich spielentscheidenden Szene die TV-Bilder nicht zumindest begutachtet werden, ist kaum nachvollziehbar und spricht nicht unbedingt für das Fingerspitzengefühl der Beteiligten.

Die Diskussionen und der Ärger auf Eintracht-Seite sind jedenfalls absolut nachvollziehbar. Genauso wie der Wunsch nicht weniger Fans, den VAR einfach wieder abzuschaffen.

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Es muss nachvollziehbar sein, wann der VAR eingreift

Eine echte Option ist das natürlich nicht. Denn trotz allem Ärger und trotz aller Diskussionen ist der VAR im Prinzip eine gute Sache. Die ärgerlichen Schwalben, die es früher in den Strafräumen der Bundesliga regelmäßig zu sehen gab, sind beispielsweise fast komplett verschwunden.

Aber der VAR muss verändert werden. Es muss eindeutig und für alle nachvollziehbar geklärt werden, wann der Video-Schiedsrichter eingreift und wann nicht. Eine gute Möglichkeit hierfür wäre das Challenge-System, für dessen Einführung sich auch Kircher unter der Woche offengezeigt hatte.

Beide Trainer würde dann die Möglichkeit bekommen, mehrmals pro Spiel mit einer Challenge den Schiedsrichter an den TV-Monitor zu schicken. In der NFL wird dieses Vorgehen seit Jahren erfolgreich praktiziert.

Eintracht-Trainer Dino Toppmöller hätte Brychs Entscheidung challengen können, der Schiedsrichter hätte sich die Bilder anschauen müssen. Ob Brychs Entscheidung dadurch anders ausgefallen wäre, steht auf einem anderen Blatt.

Zumindest wäre mit diesem vereinfachten VAR-System aber endlich für Transparenz gesorgt.

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